AGBS’s

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle vom Fotografen bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

1.3  Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

2.1 Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

2.1.1. Der Fotograf gibt keine Garantie, dass dem Kunden alle entstandenen Fotos eines Shootings gefallen werden.

2.2 Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

2.3 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen ( Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

2.4 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.

2.5 Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

2.6 Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

2.7 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

2.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

2.9 Kommt der Kunde der Verpflichtung ( gemäss Ziffer 2.8 ) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

2.1.1 Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung ( Model Release ) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

2.1.2 Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

2.1.3 Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. Er haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten.

2.1.4 . Sollte es dem Fotografen aus Gründen von höherer Gewalt (plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) nicht möglich sein, zu dem vereinbarten Termin zu erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

3.1 Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

3.2 Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

3.3 Der Fotograf kann das Bildmaterial uneingeschränkt für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss sein Einverständnis gegeben hat.

3.4 Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.5 Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

3.6 Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

3.7 Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

3.8 Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

4.1 Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

4.2 Die Haftungsbeschränkung ( gemäss Ziffer 4.1 ) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

4.3 Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die ( gemäss Ziffer 2.1.1 ) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

5.1 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist inklusive Mehrwertsteuer geschuldet und zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungstellung.

5.2 Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, sowie Hochzeiten hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Kosten.

5.3 Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Das Honorar (gemäss Ziffer 5.1) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

6.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.